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 | Start Up an Offshore Private Foundation Business in Panama. How to Start an Offshore Business in Panama. This website aim to help you understand some of the many things you need to think about when you are establishing and running a Private Foundation in Panama. You can now register your Panamanian Foundation online using our business start-up agent, Coddan CPM - an online private foundations creation agent in Panama. Our company is designed to provide information and guidance in starting and developing foreign business within the Panama. Allow us to help you establish your foundation and get it running, to select the best business for incorporation, or to register your foundation with the Panama Companies Registrar.
Private foundation registrations usually completed in 3-5 working days using online business incorporation services. We supply expert advice in navigating Panama legal and business systems helping you set up in Panama, Belize, British Virgin Islands Ireland, Nevis and in Cyprus, Gibraltar, Hong Kong, etc. If you have an idea for a business, we can also assist you in start-up your new business directly in Panama from the ground up. In Panama, you must register your business, which we can do for you. Coddan CPM also offers a host of additional offshore administrative services, including: nominee directors and shareholders, invoicing, re-invoicing, handling of letters of credit and all related commercial documentation. Registration of P. O. Box, telephone and mail forwarding, accounting and bookkeeping services. We are able to offer our clients, both private and corporate, a complete range of banking facilities including corporate accounts, electronically managed accounts (via the internet), high yield savings accounts, and coded accounts. Let us know how we can help.
You can update the price banner on the main offshore services page with the relevant information from below: |
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Econom Paket |
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£ 700.00 | Verlängerungsgebühren ab £400 | |  |
Die Gründung einer panamaschen Stiftung nimmt normalerweise 3 bis 5 Arbeitstage in Anspruch.
Verfügbarkeit der Namenssuche für Ihre panamasche Stiftung.
Bereitstellung und Einreichung der Stiftungsgründungsurkunde beim Register (Englisch & Spanisch).
Bereitstellung der Stiftungsbestimmungen, der Satzung, Bestimmung der Nutznießer und das Protokollbuch.
Die Antragsteller werden als Stiftungsrat ernannt.
Die Antragsteller werden als Stiftungsprotektor ernannt.
Bezahlung der Regierungsgebühren des ersten Jahres.
US$10.000,00 Genehmigtes Aktienkapital.
Die Gebühren für den registrierten Vertreter und den eingetragenen Firmensitz für das erste Jahr.
Die folgenden Dokumente werden via FedEX oder DHL geliefert:
Die originale Gründungsurkunde.
Gedruckte und gebundene Kopie der Gründungsurkunde (Englisch & Spanisch).
Das Protokoll der ersten Sitzung.
Gedruckte und gebundene Kopie der Stiftungsbestimmungen und der Satzung.
Die Übertragung der Gründerrechte.
Die Ausgabe von Aktien.
Die Aktienurkunden.
Verlängerungsgebühren (vom zweiten Jahr an jährlich zahlbar): Registrierte Adresse und Regierungsgebühren.
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Premier Paket |
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£ 815.00 | Verlängerungsgebühren ab £515 | |  |
Die Gründung einer panamaschen Stiftung nimmt normalerweise 3 bis 5 Arbeitstage in Anspruch.
Verfügbarkeit der Namenssuche für Ihre panamasche Stiftung.
Bereitstellung und Einreichung der Stiftungsgründungsurkunde beim Register (Englisch & Spanisch).
Bereitstellung der Stiftungsbestimmungen, der Satzung, Bestimmung der Nutznießer und das Protokollbuch.
Wir stellen einen nominierten Stiftungsrat-Service für das erste Jahr zur Verfügung.
Die Antragsteller werden als Stiftungsprotektor ernannt.
Bezahlung der Regierungsgebühren des ersten Jahres.
US$10.000,00 Genehmigtes Aktienkapital.
Die Gebühren für den registrierten Vertreter und den eingetragenen Firmensitz für das erste Jahr.
Die folgenden Dokumente werden via FedEX oder DHL geliefert:
Die originale Gründungsurkunde.
Gedruckte und gebundene Kopie der Gründungsurkunde (Englisch & Spanisch).
Das Protokoll der ersten Sitzung.
Gedruckte und gebundene Kopie der Stiftungsbestimmungen und der Satzung.
Die Übertragung der Gründerrechte, die Ausgabe von Aktien und Aktienurkunden.
Vereinbarung über die Bereitstellung der Nominierten-Dienstleistung und der Entschädigung der Nominierten.
Vorunterschriebenes undatiertes Rücktrittsschreiben des Rates.
Schadloshaltungserklärung an die Nominierten.
Generalvollmacht, Schadloshaltungserklärung für die Generalvollmacht.
Verlängerungsgebühren (vom zweiten Jahr an jährlich zahlbar): Registrierte Adresse, nominierter Rat und Regierungsgebühren.
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Deluxe Paket |
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£ 1068.00 | Verlängerungsgebühren ab £768 | |  |
Die Gründung einer panamaschen Stiftung nimmt normalerweise 3 bis 5 Arbeitstage in Anspruch.
Verfügbarkeit der Namenssuche für Ihre panamasche Stiftung.
Bereitstellung und Einreichung der Stiftungsgründungsurkunde beim Register (Englisch & Spanisch).
Bereitstellung der Stiftungsbestimmungen, der Satzung, Bestimmung der Nutznießer und das Protokollbuch.
Wir stellen einen nominierten Stiftungsrat-Service für das erste Jahr zur Verfügung.
Bezahlung der Regierungsgebühren des ersten Jahres.
US$10.000,00 Genehmigtes Aktienkapital.
Die Gebühren für den registrierten Vertreter und den eingetragenen Firmensitz für das erste Jahr.
Die folgenden Dokumente werden via FedEX oder DHL geliefert:
Die originale Gründungsurkunde.
Das Protokoll der ersten Sitzung.
Gedruckte und gebundene Kopie der Stiftungsbestimmungen und der Satzung.
Die Übertragung der Gründerrechte, die Ausgabe von Aktien und Aktienurkunden.
Vereinbarung über die Bereitstellung der Nominierten-Dienstleistung und der Entschädigung der Nominierten.
Vorunterschriebenes undatiertes Rücktrittsschreiben des Rates.
Schadloshaltungserklärung an die Nominierten, Vertrauenserklärung vom nominierten Protektor.
Generalvollmacht, Schadloshaltungserklärung für die Generalvollmacht.
Verlängerungsgebühren (vom zweiten Jahr an jährlich zahlbar): Registrierte Adresse, nominierter Rat und Regierungsgebühren.
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| GESETZLICHE ERFORDERNISSE | |  |
Die Zeichner einer privaten Stiftung können außerhalb Panamas ansässig sein.
Die Stiftung muss einen eingetragenen Firmensitz in Panama haben.
Sie müssen mindestens einen Stiftungsrat ernennen.
Es gibt keine maximale Anzahl an Räten.
Räte können juristische oder natürliche Personen sein.
Ein Rat kann jeder Nationalität angehören.
Sie müssen mindestens einen Stiftungs-Protektor ernennen.
Es gibt keine maximale Anzahl an Protektoren.
Protektoren können juristische oder natürliche Personen sein.
Ein Protektor kann jeder Nationalität angehören.
Die Namen und Adressen der Nutznießer stehen der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.
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(click here for other packages)
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 | 1. Die Anonymität und Privatsphäre der Nutznießer wird bewahrt, da ihre Namen nicht bei irgendeiner Behörde registriert werden. 2. Keine Erfordernisse Jahresberichte oder Bilanzen einzureichen; vollständige Steuerbefreiung auf alle Geschäftstätigkeiten, die außerhalb der Republik Panama abgewickelt werden. 3. Die panamasche Stiftung bietet die Flexibilität ein Vermögen, zu Gunsten des gleichen Stifters oder dritter Personen, Familien, Kindern oder Erben, zu übertragen oder zu verwalten. 4. Eine treuhänderische Struktur für die ordentliche Übertragung und Veräußerung des Vermögens zu den Nutznießern nach dem Tod des Stifters zur Verfügung zu stellen und Bewahrung der Kontrolle des Vermögens während der Lebenszeit. 5. Erbschaftsgesetze, die am Wohnsitz des Stifters oder der Nutznießer gelten, sollen nicht wirksam gegen das Stiftungsvermögen sein, noch können sich diese Gesetze auf die Gültigkeit oder Erfüllung der Stiftungsziele auswirken. 6. Eine private Beteiligungsstiftung, die in anderen Ländern ordnungsgemäß gegründet wurde, kann ihren Sitz nach Panama verlegen und Gesetz 25 von 1995 als die auf die Gleiche gesetzlich anwendbare Bestimmung, durch die Registrierung ihrer Stiftungsurkunde, annehmen. 7. Ihre Kosten sind sehr wettbewerbsfähig bezüglich derer anderer ausländischer Jurisdiktionen. 8. Die panamasche Gesetzgebung, die die Stiftungen regelt, verleiht der Stiftung ausgezeichnete Mechanismen, zum Schutz der Gleichen, gegen Ansprüche einer dritten Person. 9. Der Stifter kann durch eine Aktiengesellschaft handeln, wenn er es so wünscht. 10. Die Stiftung erlaubt dem Investor Geschäfte und Beteiligungen durchzuführen und die Einkünfte, die daraus entstehen, mit einem Grad an Undurchdringlichkeit, der höher ist als irgendeine andere Art von Investmentinstrument, zu verteilen.

+44 (0) 207.637.3802
+44 (0) 289.099.8744
+44 (0) 800.081.1510
info@ukincorp.co.uk |
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GRÜNDUNG PRIVATER STIFTUNGEN. CODDAN BIETET DIE GRÜNDUNG VON PANAMASCHEN PRIVATEN STIFTUNGEN AN, Willkommen bei Coddan Ihrem Online-Registrierungsvertreter für panamasche private Stiftungen. Wenn Sie bis hierhin gelesen haben, bedeutet dies, dass Sie jetzt überzeugt sind, dass eine panamasche Stiftung das Richtige für Sie ist und Sie bereit sind eine Stiftung zu gründen. Jetzt handelt es sich nur noch darum auf „Bestellen Sie jetzt“ zu klicken und ein Online-Bestellformular auszufüllen. Lesen Sie im Folgenden die einfachen Vorgehensweisen, um eine panamasche Stiftung zu gründen. Wir empfehlen Ihnen diese Website in ihrer Gesamtheit durchzusehen, sodass Sie sachkundig bezüglich der Panama Jurisdiktion und der panamaschen privaten Stiftungen gewährten Machtbefugnisse sind. Wir werden Sie durch den Registrierungsprozess Ihrer Stiftung und die Gründung Ihrer registrierten Identität leiten. Ein Offshore Stiftungsantragsformular ausfüllen und einreichen. Entsprechende Fertigstellung und Einreichung dieses Formulars, zusammen mit der Bereitstellung der Bezahlung, wird es Coddan ermöglichen Ihre vorgeschlagene Stiftung innerhalb von drei Arbeitstagen zu gründen. Wir werden Ihre Unternehmensdokumente an die Versandanschrift, die Sie bei Ihrer Gründungsbestellung angeben, per Expresspost schicken. Wenn Sie sich vertraut machen wollen mit der Beschreibung und den Inhalten der Gründungspakete für panamasche Stiftungen, die von Coddan angeboten werden und herausfinden wollen welche Art von Dienstleistung in diesem oder jenem Stiftungsgründungspaket enthalten ist, eine Vorstellung bekommen wollen über den Preis der jährlichen Verlängerung der Dienstleistung und über die allgemeinen gesetzlichen Erfordernisse bezüglich der Gründung einer panamaschen privaten Stiftung, dann wählen Sie bitte das Paket, das Sie benötigen aus der Liste, die sich unter dem Banner befindet, aus. Die Information in dem Banner wird, je nachdem welches Paket Sie ausgewählt haben, ausgewechselt. Im Allgemeinen, werden panamasche private Beteiligungsstiftungen von Leuten benutzt, die die Eigentümerschaft von ausländischen Aktiengesellschaften kontrollieren und erhalten wollen, jedoch nicht wünschen ihre Aktiengesellschaften selbst, auf Grund der Regeln bezüglich der „kontrollierten ausländischer Aktiengesellschaft“ (Controlled Foreign Corporation (CFC)) in ihren Heimatländern, direkt zu besitzen. Mehrere Hochsteuerländer wie zum Beispiel das Vereinigte Königreich, Kanada, die USA, Australien, Neuseeland, Frankreich, Italien, Spanien etc. haben CFC Regeln, die verlangen, dass ihre Bürger Erklärungen (Berichte) bei den zuständigen Steuerbehörden einreichen, in denen sie erklären, dass sie die Aktionäre derartiger ausländischer Aktiengesellschaften sind. Anstatt die Aktien der Aktiengesellschaft in ihrem persönlichen Namen oder in Inhaberform zu besitzen, gründen sie eine private Beteiligungsstiftung in Panama, die die Aktien ihrer ausländischen Aktiengesellschaft bzw. ausländischen Aktiengesellschaften hält oder besitzt, um so die CFC Berichtsregeln zu vermeiden. Daher ist der Vorteil der Verwendung der Stiftung, als ein Aktionär für ihre Aktiengesellschaft, die Eigentümerschaft von dem eigenen persönlichen Namen abzutrennen (oder durch eine Inhaberaktienvereinbarung) und die Eigentümerschaft zu dem Namen einer ausländischen Einheit zu übertragen, die keine Besitzer hat, sondern stattdessen privat ernannte Nutznießer hat, die anonym sind. Auf diese Art und Weise gibt es keine Frage wer die Gesellschaft besitzt, da die Aktien der Gesellschaft an den Namen der Stiftung ausgegeben sind. Panama ist ein hundertprozentiges "Steuerparadies". Panamasche Stiftungen bieten die folgenden Steuervorteile:
- Keine Steuer-Berichterstattungserfordernisse.
- Keine Einkommensteuer.
- Keine Kapitalertragssteuer.
- Keine Zinsabschlagsteuer.
- Keine Umsatzsteuer.
- Keine Steuer für die Nutznießer.
- Keine Übertragungssteuer für die Nutznießer.
- Keine Kapitalsteuer.
- Keine Grundsteuer (für nicht-panamaschen Grundbesitz).
- Keine Erbschaftssteuer.
- Keine Schenkungssteuer.
- Keine Nachlasssteuer.
- Keine Stempelsteuer.
- Keine Erbfolgesteuer.
- Keine Bestandssteuer.
Bitte beachten Sie » Die Preise, die Sie für die bestellten Posten bezahlen müssen, sind auf der Website klar dargestellt. Alle Preise enthalten die Mehrwertsteuer, die zu zahlen ist, es sei denn, es ist anders angegeben. Es wird keinen Vertrag irgendeiner Art zwischen Ihnen und uns geben, bis wir von Ihnen die Bezahlung erhalten. Wir arbeiten als Ihr Vertreter bei der Eintragung der Offshore-Gesellschaften. Wir sind weder in der Lage zu garantieren, dass solch eine Einreichung für den Registrator des Handelsregisters akzeptabel sein wird, noch gibt es irgendwelche vertraglichen Verpflichtungen für uns dies zu tun. Wenn der Registrator des Handelsregisters die Eintragung oder eine andere Einreichung ablehnt, werden wir Ihrem Konto die volle Rückvergütung gutschreiben und der Vertrag zwischen uns wird für nichtig erklärt. Der Registrator des Handelsregisters bietet nicht die Möglichkeit der Rückgängigmachung der Eintragung von Gesellschaften oder der elektronischen Einreichung von Dokumenten an. Wir werden nicht in der Lage sein eine derartige Eingabe, in Ihrem Interesse, zu annullieren und werden Ihnen auch nicht irgendeine, von Ihnen getätigte Zahlung, gutschreiben können. Alle auf der Coddan Website (www.ukincorp.co.uk) gezeigten Preise sind in britischen Pfund. Live Help » "Live Help" ist ein Echtzeit "Chat" Merkmal, das Ihnen ermöglicht mit einem Kundendienstberater, ohne einen Telefonanruf zu tätigen, zu kommunizieren. Sie bekommen die Antworten zu Ihren Fragen während Sie unsere Website benutzen. Das Drücken der "Live Help" Taste startet eine Online-Beratung mit einem unserer Vertreter. Live Help ist gegenwärtig während unserer normalen Geschäftszeiten verfügbar. Außerhalb der obigen Öffnungszeiten ist unser Geschäftszentrum geschlossen. Wenn Sie auf die Taste drücken, werden Sie ein E-Mail-Formular sehen, das Ihnen erlaubt uns eine Mail mit Ihren Fragen zu schicken. "Live Help" ist absolut gratis! Es gibt keine versteckten Gebühren. Wir bieten diese Dienstleistung als Hilfestellung für die Besucher unserer Website an.
Bitte lesen Sie das Folgende bevor Sie mit dem Gründungsprozess beginnen: 
Konzept - Einsatzschwerpunkte Für die Leser, die mit dem Konzept einer Stiftung nicht vertraut sind, sei kurz erklärt, dass es in der Stiftung eines Vermögens für einen speziellen Zweck (Ziel) besteht, der in dem Dokument festgelegt ist, wodurch die Stiftung gegründet und intern organisiert wird und das als STIFTUNGSGRÜNDUNGSURKUNDE bekannt ist. Einem ernannten Gremium, das als STIFTUNGSRAT bekannt ist, ist es anvertraut die Ziele der Stiftung zu verfolgen. Die Person (Personen), die die Stiftung ins Leben ruft, ist als der STIFTER bekannt und die Personen, die von der Stiftung profitieren (traditionellerweise der Stifter und/oder Mitglieder seiner Familie) sind als die NUTZNIESSER bekannt. Sobald die Stiftungsgründungsurkunde beim öffentlichen Register registriert wurde, wird das gestiftete oder zu stiftende Vermögen, durch Erwerb einer eigenen Rechtspersönlichkeit, ein Vermögen, das separat und getrennt von dem des Stifters ist, um so eine private Stiftung zu werden. Die Informationen über Namen und Rechte der Nutznießer der Stiftung werden üblicherweise dem Stiftungsrat mittels eines privaten und vertraulichen Dokuments zur Verfügung gestellt (das ist ein Dokument, das nicht beim öffentlichen Register registriert werden muss) und das als „DIE BESTIMMUNGEN“ bekannt ist. Im Gegensatz zu der traditionellen Aktiengesellschaft hat die private Stiftung keine Aktien, sie erkennt keine Aktionäre an und der Stifter erwirbt keine derartigen Rechte in Bezug auf das Stiftungsvermögen. Das Gesetz erkennt jedoch die Nutznießer oder die Personen, zu deren Vorteil die Stiftung gegründet wurde, die den Stifter einschließen können, an. Die möglichen Verwendungsmöglichkeiten einer privaten Stiftung sind so umfassend, dass praktisch all die Ziele, die durch die weithin benutzen „Treuhandgesellschaften“ erreicht werden, auch durch eine richtige Strukturierung einer privaten Stiftung erreicht werden können. Private Stiftungen werden zumeist als die letztendlichen Besitzer eines gegebenen Vermögens, das von Experten zu Gunsten des Stifters und/oder anderer ernannten Nutznießer verwaltet wird, benutzt, um dem Gründer zur gleichen Zeit zu erlauben im Voraus (in den Bestimmungen) für die Übertragung des Nutzens oder der ordnungsgemäßen Erbfolge eines derartigen Vermögens, im Falle seines plötzlichen Ablebens, zu planen.
Zweck oder Ziel der Stiftung Es ist wichtig zu erklären, dass, wie es auch in Liechtenstein der Fall ist, eine panamasche private Stiftung wie es in Paragraph 3 des Gesetzes festgeschrieben ist, nicht einfach gewinnorientiert sein kann oder dazu benutzt werden kann ein bestimmtes Geschäft zu betreiben. Obwohl die private Stiftung mehr als eine Holdinggesellschaft benutzt werden soll, kann sie sporadisch bestimmte wirtschaftliche Handlungen ausführen, wenn derartige Handlungen zweckmäßig oder vorteilhaft für die Stiftung sind und nur wenn die Einkünfte aus derartigen Handlungen ausschließlich den gemeinnützigen Zwecken oder Zielen der Stiftung gewidmet sind. Deshalb soll der Zweck einer privaten Stiftung sich innerhalb der folgenden Bandbreite bewegen: Zu den Kosten der Erziehung, Ausbildung, Unterstützung sowie des allgemeinen Lebensunterhalts oder anderer ähnlicher Ziele eines oder mehrerer Mitglieder einer oder mehrerer Familien beizutragen, wie es in den Bestimmungen festgelegt wurde. Zusätzlich zu den Mitgliedern einer oder mehrerer Familien, kann die Stiftung andere natürliche oder juristische Personen einschließlich Einrichtungen jeder Art begünstigen und sie kann die notwendigen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Übertragung oder Erbfolge ihres Vermögens vornehmen. Um ihr Ziel zu erreichen, ist die Stiftung bevollmächtigt das Vermögen der Stiftung, das aus Vermögensgegenständen jeder Art bestehen kann, besonders Grundbesitz und Beteiligungen an anderen Einheiten, in einer angemessenen Art und Weise zu erhalten, zu verwalten und zu investieren und alle Geschäfte und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die der Erlangung und der Realisierung derartiger Ziele dienen.
Stiftungsdokumente. Zwei Hauptdokumente begründen eine Stiftung: die Stiftungsgründungsurkunde und ihre Bestimmungen oder Satzung.
Steuervorteile Panama besteuert, wie viele andere internationale Steuerparadiese, nur Einkommen, das durch wirtschaftliche Tätigkeiten, die innerhalb des Landes ausgeübt wurden, erwirtschaftet oder erzeugt wurde und sogar innerhalb des Landes gibt es bestimmte Einkommen die steuerfrei sind (zum Beispiel: die Zinsen, die durch eingezahlte Gelder bei Banken in Panama angefallen sind). Infolgedessen wird jemand, der eine panamasche private Stiftung außerhalb von Panama benutzt, sich keine Sorgen über Steuern innerhalb des Landes Panama machen müssen, mit der Ausnahme der jährlichen Lizenzgebühr, die in dem vorhergehenden Abschnitt erwähnt wurde.
Schiedsgerichtsbarkeit Paragraph 36 des Gesetzes verdeutlicht es durch die gesetzliche Bestimmung, dass irgendein Streit, der in Verbindung mit der Stiftung entsteht, durch Schiedsspruch geklärt werden kann, um so das Erfordernis zu vermeiden durch das Justizwesen von Panama zu prozessieren. Das Schiedsgerichtsverfahren kann an jedem Ort stattfinden und kann Gegenstand jedes, vom Gründer oder irgendeines anderen bevollmächtigten Gremiums der Stiftung, festgelegten Verfahrens sein.
Protektor – Überwachungsgremien Der Gründer kann auch andere besondere Vereinbarungen festlegen, um, während seiner oder ihrer Lebenszeit, die Kontrolle oder Aufsicht über das Stiftungsvermögen zu behalten. Der Gründer kann Protektoren, Buchprüfer oder andere Überwachungseinheiten ernennen, um die Handlungen des Stiftungsrates vor oder nach seinem/ihrem Tod zu beaufsichtigen, da Paragraph 25 des Gesetzes ausdrücklich die Schaffung solcher zusätzlichen Einheiten oder Überwachungsgremien zulässt. Die Figur des Protektors wurde in Gewohnheitsrechts-Jurisdiktionen weithin verwendet, wenn eine Treuhandgesellschaft gegründet wurde. Dies ist dennoch eine andere Innovation des panamaschen Gesetzes, die weiter die Sicherheit der Stiftung sicherstellt und sie so noch attraktiver als ein Vermögensplanungsinstrument macht.
Pflichtteilsrechtsbestimmungen Einer neuesten Entwicklung folgend, die in der Treuhandgesetzgebung einiger Gewohnheitsrechts-Jurisdiktionen wie BVI, Belize, Grand Cayman, den Bahamas sowie Jersey und Guernsey angenommen wurde, sieht das panamasche Gesetz der privaten Stiftung (Paragraph 14) speziell vor, dass Pflichtteilsrechtsgesetze eines anderen Landes nicht die Stiftung oder ihre Gültigkeit beeinflussen sollen und nicht die Erreichung ihres Ziels, wie es in der Stiftungsgründungsurkunde oder ihren Bestimmungen vorgesehen ist, verhindern sollen. Darüber hinaus, insofern als das Stiftungsvermögen nicht Teil des testamentarischen Vermögens des Stifters sein wird – es wurde rechtsgültig selbständig - können die Rechtsnormen seines/ihres persönlichen Gesetzes nicht auf irgendeine Art die Strukturierung der Rechte der Nutznießer der Stiftung beschränken oder begrenzen.
Gründungserfordernisse privater Stiftungen Eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen können selbst oder durch dritte Personen eine private Stiftung, gemäß den im Gesetz der privaten Stiftung dargelegten Bestimmungen gründen. Für derartige Zwecke wird die Stiftung eines Vermögens, das ausschließlich den Zielen oder Zwecken gewidmet ist, die in der Stiftungsgründungsurkunde festgeschrieben sind, gefordert. Das anfängliche Vermögen, kann durch den Gründer einer Stiftung, der nachstehend Stifter genannt wird oder durch jede andere Person, erhöht werden. Private Stiftungen sollen durch die Stiftungsgründungsurkunde und ihre Bestimmungen sowie durch die Bestimmungen des Gesetzes der privaten Stiftung und andere rechtliche oder gesetzliche Bestimmungen, die maßgeblich sein können, bestimmt werden. Die Bestimmungen von Titel II von Buch I des bürgerlichen Gesetzbuchs sollen nicht für diese Stiftungen gelten. Private Stiftungen sollen nicht gewinnorientiert sein. Jedoch können sie Handelstätigkeiten in einer nicht gewohnheitsmäßigen Art und Weise ausüben oder die Rechte, die von Rechtsansprüchen stammen, die das Kapital von Handelsunternehmen darstellen, die das Vermögen der Stiftung bilden ausüben, vorausgesetzt dass die wirtschaftlichen Ergebnisse oder Einkünfte derartiger Tätigkeiten ausschließlich den Zielen der Stiftung gewidmet werden. Private Stiftungen können, durch eine der folgenden Methoden, gegründet sein, um zu der Zeit der Gründung oder nach dem Tod ihres Gründers in Kraft zu treten: durch ein privates Dokument, das von dem Stifter ausgefertigt wurde, dessen Unterschrift durch einen Notar am Gründungsort beglaubigt wurde. Direkt vor einem Notar am Gründungsort. Was auch immer die Gründungsmethode sein mag, sie muss die Vorschriften erfüllen, die in dem gegenwärtigen Gesetz für die Gründung von Stiftungen festgelegt sind. Im Falle einer Stiftung, die entweder durch öffentliche oder private Urkunde gegründet wurde, um sich nach dem Tod des Stifters auszuwirken, sollen die festgeschriebenen Regularien für die Ausfertigung des Testaments nicht gelten.
Die Stiftungsgründungsurkunde soll enthalten: Den Namen der Stiftung, der in jeder Sprache mit lateinischem Alphabet ausgedrückt sein kann und der nicht gleich oder ähnlich zu dem einer vorher bestehenden Stiftung in der Republik Panama sein soll, um eine Verwechslung zu vermeiden. Der Name muss das Wort „Stiftung“ enthalten, um die Stiftung von anderen natürlichen oder juristischen Personen einer unterschiedlichen Art zu unterscheiden. Das anfängliche Vermögen der Stiftung, das in jeder Währung, die als gesetzliches Zahlungsmittel gilt, ausgedrückt werden kann und welches auf keinen Fall weniger als ein Betrag, der zehntausend US Dollars (US$10.000,00) entspricht, sein soll. Eine vollständige und eindeutige Benennung des Mitglieds oder der Mitglieder des Stiftungsrats, zu welchem der Stifter gehören kann, einschließlich ihrer Adressen. Sitz der Stiftung. Den Namen und die Adresse des ansässigen Vertreters in der Republik Panama, der ein Anwalt oder eine Anwaltskanzlei sein soll, der die Stiftungsgründungsurkunde vor ihrer Registrierung beim öffentlichen Register gegenzeichnen muss. Zwecke der Stiftung. Die Art und Weise, in der die Nutznießer der Stiftung ernannt werden sollen, die den Stifter umfassen können. Die Reservierung des Rechts die Satzung der Stiftung abzuändern, wann auch immer es als zweckmäßig erachtet wird. Die Zeitdauer der Stiftung. Die Bestimmung, die dem Vermögen der Stiftung gegeben wird und die Auflösungsmethode ihres Vermögens im Falle der Liquidation. Jede andere gesetzlichen Paragraphen, welche der Stifter als zweckmäßig erachten kann. Die Stiftungsgründungsurkunde sowie jede Änderung dazu, muss in einer Sprache mit lateinischem Alphabet geschrieben werden und muss die Bestimmungen zur Registrierung von Handlungen und Rechtsansprüchen im öffentlichen Register befolgen; für welchen Zweck sie vorher von einem Notar der Republik Panama beglaubigt werden muss. Wenn die Stiftungsgründungsurkunde oder ihre Änderungen nicht in spanischer Sprache geschrieben sind, müssen sie zusammen mit ihrer (spanischen) Übersetzung von einem bevollmächtigten Übersetzer der Republik Panama beglaubigt werden. Jede Änderung der Gründungsurkunde soll, wenn sie zulässig ist, ausgeführt und ausgefertigt werden gemäß dessen, was darin festgelegt ist. Die entsprechende Vereinbarung, der Beschluss oder die Handlung der Änderung soll den Zeitpunkt an welchem sie ausgeführt wurde den Namen, der eindeutig erkennbar sein soll, der Person oder Personen, die sie unterschreiben und ihre Unterschriften, die von einem Notar des Ortes, an dem das Dokument ausgefertigt wurde, beglaubigt ist enthalten. Jede private Stiftung muss eine Registrierungsgebühr und eine jährliche Verwaltungsgebühr bezahlen, die denen entsprechen, die für Aktiengesellschaften in den Paragraphen 318 und 318A der Abgabenordnung festgelegt sind. Die Vorgehensweise und die Methode der Bezahlung, der Zuschlag für Zahlungsverzug, die Konsequenzen für das Fehlen der Bezahlung und alle anderen komplementären Bestimmungen der oben erwähnten rechtlichen Grundsätze sollen für private Stiftungen gelten. Die Registrierung der Stiftungsgründungsurkunde beim öffentlichen Register soll der Stiftung eine Rechtspersönlichkeit verleihen ohne das Erfordernis irgendeiner anderen rechtlichen oder administrativen Genehmigung. Außerdem bildet die Registrierung beim öffentlichen Register ein Mittel zur allgemeinen Bekanntheit gegenüber dritten Personen. Infolgedessen kann die Stiftung Vermögen jeder Art erwerben und besitzen, Verpflichtungen übernehmen und eine Partei sein zu irgendeiner Art von administrativen und gerichtlichen Verfahren gemäß den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen. Sobald die Stiftung ihre Rechtspersönlichkeit erhalten hat, sollen der Gründer oder die dritten Personen, die sich zur Bereitstellung von Vermögensgegenständen an die Stiftung verpflichtet haben selbst oder auf das Ersuchen irgendeiner Person mit Anteil an der Stiftung, die Übertragung des so verpflichteten Vermögens an die Stiftung formalisieren. Wenn die Stiftung gegründet wurde, um nach dem Ableben des Stifters wirksam zu werden, soll sie erachtet werden, dass sie vor einem derartigen Tod bestanden hat, hinsichtlich der Zuwendungen, die er (sie) an die Stiftung gemacht haben kann. Für alle rechtlichen Zwecke sollen die Vermögensgegenstände der Stiftung ein von den persönlichen Vermögensgegenständen des Gründers separates Vermögen bilden. Deshalb können sie nicht beschlagnahmt oder Gegenstand irgendeiner vorbeugenden Handlung oder Maßnahme werden, außer für zugezogene Verpflichtungen oder für Schäden auf Grund der Erfüllung der Zwecke und Ziele der Stiftung, die im Namen der legitimen Rechte ihrer Nutznießer verursacht wurden. In keinem Fall sollen die Vermögensgegenstände auf die persönlichen Verpflichtungen des Stifters oder der Nutznießer reagieren. Stiftungen sollen unwiderruflich sein, außer in den folgenden Fällen: wenn die Stiftungsgründungsurkunde nicht beim öffentlichen Register registriert wurde; wenn das Gegenteil ausdrücklich in der Stiftungsgründungsurkunde festgelegt wurde. Für irgendeinen der Gründe der Annullierung der Zuwendungen. Die Übertragung von Vermögensgegenständen an Stiftungen soll unwiderruflich sein durch die Person (wer auch immer), die die Übertragung vorgenommen hat, außer das Gegenteil ist ausdrücklich in dem Übertragungsvorgang festgelegt. Zusätzlich zu den Bestimmungen des vorherigen Paragraphen, soll wenn die Stiftung gegründet wurde, um nach dem Ableben des Stifters wirksam zu sein, der Letztere das ausschließliche und unbeschränkte Recht haben sie zu annullieren. Die Erben des Stifters sollen nicht das Recht haben die Gründung oder die Übertragungen zu annullieren, sogar wenn die Stiftung, vor dem Ableben des Stifters, nicht im öffentlichen Register registriert wurde. Das Vorhandensein von gesetzlichen Bestimmungen in Erbschaftsangelegenheiten am Wohnsitz des Gründers oder ihrer Nutznießer soll nicht der Stiftung gegenüberstellbar sein, noch soll es ihre Gültigkeit beeinflussen oder die Erfüllung ihrer Ziele wie sie in der Stiftungsgründungsurkunde oder ihren Bestimmungen vorgesehen sind. Die Gläubiger des Stifters oder eine dritte Person sollen das Recht haben die Beiträge oder Übertragung von Vermögensgegenständen zu Gunsten einer Stiftung anzufechten, wenn die Übertragung eine Betrugshandlung gegenüber den Gläubigern darstellt. Die Rechte und Klagen derartiger Gläubiger sollen nach drei (3) Jahren, vom Zeitpunkt des Beitrags oder der Übertragung der Vermögensgegenstände an die Stiftung an gerechnet, verjähren. Das Vermögen der Stiftung kann von jedem rechtmäßigen Geschäft herstammen und kann aus vorhandenen oder zukünftigen Vermögensgegenständen jeder Art bestehen. Periodische Geldbeträge oder andere Vermögens-gegenstände können auch, durch den Stifter oder durch dritte Personen, zu dem Vermögen hinzugefügt werden. Die Übertragung von Vermögensgegenständen zu dem Vermögen der Stiftung kann durch öffentliche oder private Urkunde bewirkt werden. Dennoch muss im Falle von Grundbesitz, die Übertragung sich nach den Regeln für die Übertragung von Grundbesitz richten. Die Stiftung sollte einen Stiftungsrat haben, dessen Pflichten oder Verantwortlichkeiten in der Stiftungsgründungsurkunde oder in ihren Bestimmungen festgelegt sein sollen. Außer bei einer juristischen Person, soll die Anzahl der Mitglieder des Stiftungsrates nicht weniger als drei (3) sein. Der Stiftungsrat soll die Obhut haben über die Ausführung der Zwecke oder Ziele der Stiftung. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen in der Stiftungsgründungsurkunde oder ihren Bestimmungen, soll der Stiftungsrat die folgenden allgemeinen Verpflichtungen und Pflichten haben: Das Vermögen der Stiftung gemäß der Stiftungsgründungsurkunde oder ihren Bestimmungen zu verwalten. In Handlungen eintreten, Verträge oder legale Geschäfte abschließen, die geeignet oder notwendig sein können, um das Ziel der Stiftung zu erfüllen und in solche Verträge, Vereinbarungen und andere Urkunden oder Verpflichtungen derartige Paragraphen und Bedingungen einzuschließen, wie sie notwendig und zweckmäßig sind, um den Zwecken der Stiftung zu entsprechen und nicht im Gegensatz zu dem Gesetz, der Moral, den guten Sitten oder der öffentlichen Ordnung stehen. Um die Nutznießer der Stiftung über die Vermögenssituation der Letzteren zu informieren wie es in der Stiftungsgründungsurkunde oder ihren Bestimmungen festgelegt ist. Den Nutznießern der Stiftung die Vermögensgegenstände oder Ressourcen, die zu ihren Gunsten durch die Stiftungsgründungsurkunde oder ihre Bestimmungen festgelegt wurden zu liefern. Alle derartigen Handlungen oder Verträge ausführen, die der Stiftung durch das derzeitige Gesetz und andere maßgebliche rechtliche oder gesetzliche Bestimmungen erlaubt sind. Die Stiftungsgründungsurkunde oder ihre Bestimmungen können vorsehen, dass die Mitglieder des Stiftungsrates nur ihre Machtbefugnisse ausüben können, indem sie die vorherige Genehmigung eines Protektors, eines Ausschusses oder irgendeines anderen Aufsichtsgremiums, die von dem Stifter oder einer Mehrheit der Stifter ernannt wurden, erhalten. Die Mitglieder des Stiftungsrates sollen nicht zur Verantwortung gezogen werden für die Wertminderung der Vermögensgegenstände der Stiftung, noch für irgendwelche verursachten Schädigungen oder Schäden, wenn die besagte Genehmigung ordnungsgemäß erhalten wurde. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen in der Stiftungsgründungsurkunde oder ihren Bestimmungen, muss der Stiftungsrat über seine Tätigkeiten den Nutznießern Rechenschaft ablegen und wenn es zutreffend ist dem Aufsichtsgremium. Wenn die Stiftungsgründungsurkunde oder ihre Bestimmungen nichts in dieser Hinsicht vorschreiben, muss jährlich Rechenschaft abgelegt werden. Wenn dem abgelegten Rechenschaftsbericht nicht innerhalb der in der Stiftungsgründungsurkunde oder ihren Bestimmungen festgelegten Frist widersprochen wird, soll er beim Fehlen davon erachtet werden, als genehmigt worden zu sein innerhalb von neunzig (90) Tagen, von dem Tag an, an dem er erhalten wurde, für welchen Zweck, das Protokoll dieser Frist, in dem abgelegten Rechenschaftsbericht, gemacht werden soll. Wenn ein derartiger Zeitraum abgelaufen ist oder der Bericht gebilligt wurde, sollen die Mitglieder des Stiftungsrates von der Haftung für ihre Verwaltung ausgenommen sein, es sei denn sie haben versagt mit der Sorgfalt eines guten Familienvaters zu handeln. Eine derartige Zustimmung entlastet sie nicht gegenüber den Nutznießern oder dritten Personen, die einen Anteil an der Stiftung haben für verursachte Schädigungen infolge grober Fahrlässigkeit oder Betrugs bei der Verwaltung der Stiftung. In der Stiftungsgründungsurkunde kann der Stifter für sich oder für andere Personen das Recht reservieren die Mitglieder des Stiftungsrates zu entlassen sowie neue Mitglieder zu ernennen oder hinzuzunehmen. Wenn die Stiftungsgründungsurkunde oder ihre Bestimmungen nichts hinsichtlich des Anspruchs auf und den Gründen zur Entlassung der Mitglieder des Stiftungsrates festlegen, können diese gerichtlich durch Schnellverfahren aus den folgenden Gründen entlassen werden: wenn ihre Interessen unvereinbar mit den Interessen der Nutznießer oder des Stifters sind. Wenn bei der Verwaltung der Vermögensgegenstände die Sorgfalt eines guten Familienvaters fehlte. Wenn sie für ein Verbrechen gegen Privatbesitz oder öffentliches Vertrauen verurteilt wurden. In diesem Fall kann, während das Strafverfahren durchgeführt wird, die zeitweilige Suspendierung des Mitglieds, das vor Gericht steht, verfügt werden. Für Unvermögen und Unmöglichkeit die Ziele der Stiftung, von dem Zeitpunkt, zu dem derartige Gründe entstehen können, auszuführen. Für Insolvenz- und Konkursverfahren. Der Stifter und der Nutznießer oder die Nutznießer können die gerichtliche Entlassung der Mitglieder des Stiftungsrates verlangen. Sollten die Nutznießer behindert oder minderjährig sein, können sie durch, wer auch immer über sie das „patria potestas“ oder die Vormundschaft ausübt, wie es der Fall sein mag, vertreten werden. Das Urteil des Gerichts, das die Entlassung verfügt, soll neue Mitglieder zur Ersetzung der vorhergehenden ernennen, die Personen mit ausreichender Leistungsfähigkeit, Kompetenz und gutem moralischen Ansehen sein sollen, um das Vermögen der Stiftung, im Einklang mit den durch den Gründer festgelegten Zwecken, zu verwalten. Die Stiftungsgründungsurkunde oder ihre Bestimmungen können die Einrichtung von Überwachungsgremien vorsehen, die durch natürliche oder juristische Personen gebildet werden können wie zum Beispiel Wirtschaftsprüfer, Protektoren der Stiftung oder anderen. Die Pflichten der Überwachungsgremien sollen in der Stiftungsgründungsurkunde oder ihren Bestimmungen festgelegt werden und können unter anderen die Folgenden beinhalten: die Erfüllung der Zwecke der Stiftung durch den Stiftungsrat sicherzustellen und die Rechte und Interessen der Nutznießer zu schützen; vom Stiftungsrat die Rechenschaftslegung zu fordern; die Zwecke und Ziele der Stiftung zu ändern, wenn und wann sie zu teuer oder unmöglich zu erfüllen werden. Neue Mitglieder des Stiftungsrates auf Grund von vorübergehender oder dauerhafter Abwesenheit oder zum Ablauf des Zeitraums von irgendjemandem von ihnen zu ernennen. Die Anzahl der Mitglieder des Stiftungsrates zu erhöhen. Die von dem Stiftungsrat angenommenen Handlungen zu billigen, wie es in der Stiftungsgründungsurkunde oder ihren Bestimmungen angegeben ist. Die Vermögensgegenstände der Stiftung zu schützen und ihren Gebrauch zu den Verwendungen oder Zwecken, die in der Stiftungsgründungsurkunde festgelegt sind, zu überwachen. Nutznießer von der Stiftung ausschließen und andere hinzufügen, gemäß den Bestimmungen der Stiftungsgründungsurkunde oder ihrer Bestimmungen.
Die Stiftung soll aus folgenden Gründen aufgelöst werden: Wenn der Tag erreicht wird, an dem die Stiftung beendet werden muss, gemäß der Stiftungsgründungsurkunde. Die Erfüllung der Zwecke, für die sie errichtet wurde oder wenn die Erfüllung der Zwecke unmöglich wird. Wenn sie in einem Zustand der Insolvenz oder Zahlungseinstellung ist oder auf Grund von Konkursverfahren, die gerichtlich erklärt wurden. Der Verlust oder die völlige Löschung der Vermögensgegenstände der Stiftung. Ihre Aufkündigung. Irgendein anderer Grund, der in der Stiftungsgründungsurkunde oder in dem vorhandenen Gesetz festgelegt ist. Jeder Nutznießer der Stiftung kann alle Handlungen der Stiftung anfechten, die den ihm/ihr übertragenen Rechten schaden, indem ein derartiger Sachverhalt dem Protektor oder anderen Überwachungsgremien angezeigt wird, wenn überhaupt; oder wenn sie fehlen, direkt die entsprechende rechtliche Klage vor ein zuständiges Gericht am Wohnsitz der Stiftung vorantreiben. Die Handlungen der Gründung, der Änderung oder Löschung der Stiftung sowie die Handlungen der Übereignung, Übertragung oder Belastung der Vermögensgegenstände der Stiftung und das Einkommen, das von derartigen Vermögensgegenständen stammt oder irgendeiner anderen Handlung in Verbindung damit, soll von allen Steuern, Beiträgen, Abgaben, Pfandrechten oder Veranlagungen jeder Art oder Bezeichnung befreit sein, vorausgesetzt, dass solche Vermögensgegenstände das Folgende sind: Vermögensgegenstände, die sich im Ausland befinden. Geld, das von natürlichen oder juristischen Personen hinterlegt ist, deren Einkommen nicht panamascher Herkunft ist, noch in Panama für irgendeinen Grund, was auch immer, steuerpflichtig ist. Aktien oder Wertpapiere jeder Art, die von Aktiengesellschaften ausgegeben wurden, deren Einkommen nicht panamascher Herkunft ist oder wenn derartiges Einkommen aus irgendeinem Grund, was auch immer, nicht steuerpflichtig ist, sogar wenn derartige Aktien oder Wertpapiere in der Republik Panama hinterlegt sind. Die Handlungen der Übertragung von Grundbesitz, Rechtsansprüchen, festverzinslichen Wertpapieren, Wertpapieren, Geld oder Aktien, die in Erfüllung der Zwecke oder Ziele oder zur Löschung der Stiftung zu Gunsten von Verwandten ersten Grades und des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin des Stifters ausgeführt wurden, sollen auch von allen Steuern befreit sein. Die Stiftungen, auf die sich in dem vorherigen Abschnitt bezogen wird, die optieren Gegenstand der Bestimmungen des Gesetzes der privaten Stiftung zu werden, sollen eine Weiterführungsbescheinigung vorlegen, die von derartigen Institutionen ausgegeben wird, wie es ihre interne Ordnung einfordern kann und welche enthalten soll: Den Namen der Stiftung und den Zeitpunkt ihrer Gründung. Einzelheiten über ihre Registrierung oder Hinterlegung der Gründungsurkunde in ihrem Herkunftsland. Eine ausdrückliche Erklärung ihres Wunsches ihre rechtliche Existenz als eine panamasche Stiftung fortzuführen. Erfordernisse, die gemäß Paragraph 5 des Gesetzes der privaten Stiftung für die Gründung privater Stiftungen, festgeschrieben sind. Die Bescheinigung, die den Weiterführungsbeschluss und andere in dem vorgehenden Absatz erwähnte Erfordernisse enthält, muss die folgenden Dokumente dort beigefügt haben: Kopie der ursprünglichen Gründungshandlung, in der ihr Wunsch ausgedrückt wird in Panama weiterzuführen, zusammen mit irgendeiner nachfolgenden Änderung; eine Vollmacht, die einem panamaschen Anwalt gewährt wurde, um die notwendigen Verfahren auszuführen, um die Weiterführung der Stiftung in Panama wirksam zu machen. Die Weiterführungsbescheinigung sowie die beigefügten Dokumente dazu, auf die im Gesetz der privaten Stiftung verwiesen wird, sollen beim öffentlichen Register ordnungsgemäß protokolliert und registriert sein, sodass die Stiftung ihre rechtliche Existenz als eine private Stiftung in der Republik Panama fortführen kann. Die Verantwortlichkeiten, Pflichten und Rechte der Stiftung, die vor der Änderung des Sitzes oder der Gesetzgebung erworben wurden, sollen weiterhin in Kraft bleiben ebenso wie die Verfahren, die bereits gegen sie begonnen wurden oder diese, die die Stiftung befördert haben kann, ohne durch derartige Rechte und Verpflichtungen, auf Grund der Änderung, die durch die oben erwähnten gesetzlichen Bestimmungen genehmigt wurden, beeinflusst zu werden. Die Stiftungen, die gemäß dem Gesetz der privaten Stiftung errichtet wurden, ebenso wie die Vermögensgegenstände aus denen ihr Vermögen besteht, können übertragen oder Gegenstand der Gesetze und der Gerichtsbarkeit eines anderen Landes wie es von der Stiftungsgründungsurkunde oder ihren Bestimmungen vorgesehen sein kann werden. Registrierungen in Bezug auf private Stiftungen sollen beim öffentlichen Register in einer speziellen Sektion erfolgen, die „Sektion der privaten Stiftungen“ genannt werden soll. Die Exekutive soll, durch das Justizministerium, die Regelungen, die maßgeblich zu einer derartigen Sektion sind, herausgeben. Die Mitglieder des Stiftungsrates, der Überwachungsgremien, wenn überhaupt, sowie die öffentlichen oder privaten Angestellten, die irgendeine Kenntnis der Aktivitäten, Transaktionen oder Tätigkeiten der Stiftungen haben könnten, sollen zu jeder Zeit Geheimhaltung und Diskretion in dieser Hinsicht halten. Eine Zuwiderhandlung soll mit sechs (6) Monaten Gefängnis und einer Geldbuße in Höhe von $50.000,00 ohne Beeinträchtigung der entsprechenden zivilrechtlichen Haftung bestraft werden. Die Bestimmungen dieses Paragraphen sollen, ohne Beeinträchtigung der Information, die zu den amtlichen Behörden offen gelegt werden muss und der Überprüfungen, die sie in der Art und Weise, wie es das Gesetz festlegt, ausführen müssen, gelten. Jeder Streit für den kein besonderes Verfahren im Gesetz der privaten Stiftung ist, soll durch Schnellverfahren gelöst werden. Die Stiftungsgründungsurkunde oder die Bestimmungen der Stiftung können festlegen, dass irgendein Streit, der in Bezug auf die Stiftung entsteht, durch Schlichter oder Schiedspersonen gelöst werden soll, sowie das Verfahren, das sie befolgen sollen, festlegen. Für den Fall, dass ein derartiges Verfahren nicht festgelegt ist, sollen die Regeln hinsichtlich dieser Angelegenheiten, wie sie in der Gerichtsordnung enthalten sind, gelten. Documents Download » Decree Law No.9 of 1998 (Summary) (20Kb RTF file) Panama Law No. 25 June 12, 1995 Whereby Private Foundations are regulated (34Kb RTF file) Republic Of Panama Law 32 of February 26, 1927, General Corporation Law (70Kb RTF file) LAW 24 (of February 1, 1966) Regulating Enterprises of Limited Liability (55Kb RTF file) Executive Decree No. 417 (of August 8, 1995) (33Kb RTF file) Law No. 1 Of January 5, 1984 (81Kb RTF file)
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