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Eröffnen Sie eine Zweigniederlassung oder Filiale im Vereinigten Königreich.

Viele Organisationen möchten nach Großbritannien expandieren, ohne dass dort die gründung eines neues Unternehmen nötig ist. Eine Alternative stellt die Eröffnung einer Zweigniederlassung in der UK dar, womit Sie unter derselben Gesellschaft im britischen Handel tätig sein dürfen. Viele Gesellschaften erhalten Steuerbegünstigungen und Zuschüsse der Regierung, indem Sie das Unternehmen weitherhin im Heimatland führen, aber auch in Großbritannien eine Zweigstelle besitzen. Aber was ist eigentlich eine Zweigniederlassung? Dies ist ein zur Hauptorganisation gehöriger Teil, der so organisiert wurde, dass dieser befähig ist, im Namen der Hauptniederlassung zu handeln und das Unternehmen in einem anderen Land zu repräsentieren. In anderen Worten: einem Vetreter der Gesellschaft wird es ermöglicht direkt mit Kunden eines anderen Landes ein Geschäft zu treiben anstelle dies aus der Distanz zu tun. Wo sollte sich die Zweigstelle ansiedeln? Dies sollte in einem Land geschehen, von dem Sie glauben, dass die Fiilale die Hauptniederlassung am besten physikalisch und deutlch sichtbar vertreten kann, oder in einem Land, in dem Sie bereits des öfteren händlerisch tätig waren und Sie nun den direkten Bezug zur Kundschaft ausbauen wollen, ohne dass die gesamte Gesellschaft ihren Hauptsitz in ein anderes Land verlegen muss.

Allerdings zählt es nicht zu einer Zweigniederlassung, wenn ein Unternehmen nur der Hauptgesellschaft untergeordnet ist und das Unternehmen an einer anderen Stelle fortgeführt wird; das heißt, wenn ein Unternehmen expandiert und neue Repräsentanzen eröffnet. Dies trifft besonders auf Computerläden, Warenhäuser, Supermärkte oder Büros zu, die mit anderen Einrichtungen der selben Firma auf gleichem Level stehen. Diese Website soll Ihnen dabei helfen, sich über Schwerpunkte klar zu werden, die Sie bei der Eröffnung einer Zweigniederlassung in Großbritannien bedenken sollten. Sie könnten unverzüglich mit der Aufmachung Ihrer Zweigstelle beginnen, indem Sie uns, Coddan CPM als Ihren Gründungsagenten nutzen. Unsere Gesellshaft wurde gegründet um Ihnen beim Einstieg in Ihr eigenes Unternehmen in der UK beiseite zu stehen und dieses Business ordnungsgemäß zum Laufen zu bringen. Gestatten Sie uns Ihnen auch bei der Eröffnung Ihrer Zweigniederlassung behilflich zu sein und Sie mit dem englischen Handelsregister vertraut zu machen. Wir stellen unsere bewährten Rat und ausgebildete Anleitung für englische Rechtsstrukturen und Unternehmensbildungen zur Verfügung, was Ihnen die Niederlassung Ihrer Firma in England, Schottland, Wales, Nordirland und/oder Irland enorm erleichtern wird. Wenn Sie schon eine Idee davon haben, wie Ihr Unternehmen einmal gestaltet werden soll, können Sie dies mit unserer Hilfe in die Wirklichkeit umsetzen. In der UK ist es ein Erfordernis, dass Sie Ihre Gesellschaft, Ihre Selbständigkeit oder Ihre Zweigniederlassung beim Handelsregister melden, was wir aber mithilfe unserer elektronischen Bestellformulare enorm beschleunigen können. Sie sollten uns wissen lassen, was wir wann und wie schnell für Sie tun dürfen.
Wählen Sie von einem der folgenden Pakete, was Ihnen am besten zusteht.
 Dieses Paket wurde für Firmen kreiert, die eine Zweigniederlassung Ihrer ausländischen Gesellschaft in der UK eröffnen wollen. Es beinhaltet:
 Die Überprüfung Ihrer Antragsstellung und Ihrer eingereichten Dokumente, ob Sie das Gesellschaftsrecht in der UK erfüllen.
 Die Bereitstellung des Formulars BR1 (sollte die Gesellschaft einen bevollmächtigten Vetreter in Großbritannien besitzen)
 Die Einreichung des Formulars BR1 und der unterstützenden Dokumente, welche Auskunft über die leitenden Angestellten des Unternehmens geben. (Es wird nur ein bevollmächtigter Vertreter benötigt um eine Zweigstelle zu eröffnen; von dieser Person wird nicht verlangt, dass sie die Position eines Direktors oder Secretary’s erfüllt)
 Die Anmeldung der Zweigniederlassung erfolgt in 3-4 Wochen.
 Das Paket beinhaltet die Bezahlung aller eforderlichen rechtlichen Gebühren in der UK.
 
 Das folgende Dokument wird Ihnen per Royal Mail zugesandt:
 Eine laminierte Kopie der Registrierungsurkunde der Zweigniederlassung.
Bewwerbung für eine Zweigniederlassung
£ 150.00
Click here to see all packages
(click here for other packages)

Gesellschaftsgründung Home Page  >>  Die Registrierung eines Unternehmens in der UK >>  Kontaktieren Sie uns

Zweigniederlassungsgründung in England.
Kostenlose Prüfung des Namens auf Verfügbarkeit und Beratung bei der Wahl des Namens. Beratung bei der Zweigniederlassungsgründung.
Schneller 5-6 Tage Gründungsservice, der es Ihnen ermöglicht die Vorstands- und Verwaltersangaben direkt einzusetzen. Diese Vorgehensweise findet bei all unseren Paketen mit der Bezahlung samtlicher Regierungsgebuhren Anwendung. Dieses Paket wird Ihnen direkt per Post geschickt.

DIE FOLGENDEN HÖHER- STUFIGEN ZUSATZLEISTUNGEN KÖNNEN ZU DEM OBIGEN PAKET HINZUGEFÜGT WERDEN:

1. Zangensiegel - £20.00.
2. Registrierung des Namens der Domäne für zwei Jahre mit 12 Monaten Web-Hosting - £16.00.
3. Eingetragener Firmensitz- service für 12 Monate - £50.00.
4. Good Standing Zertifikat - £35.00.


United Kingdom Contact +44 (0) 207.637.3881

United Kingdom Contact +44 (0) 800.081.1510

Local rate number enable people to call us from anywhere in the UK for the price of a local call (0) 870.080.2320

Northern Ireland Contact +44 (0) 289.099.8744

E-Mail Contact info@ukincorp.co.uk






Bitte beachten Sie, dass diese Seite nur der Informationsdarstellung dient. Im Augenblick haben wir keine deutsch-sprachigen Berater im Haus. Es wird uns also nicht möglich sein, mit Ihnen in deutscher Sprache zu kommunizieren, sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Wie Sie Informationen auf dieser Seite finden und diese nutzen:  Ausländische Gesellschaften in der UK. Eine Einführung. | Was genau ist eine Zweigniederlassung? | Was genau stellt ein Geschäftssitz dar?  | Wie sieht es mit dem rechtlichen Hintergrund aus? | Was die Aufmachung einer Zweigniederlassung rechtfertigt. | Auf welche Weise Sie zu Ihrer Niederlassung in der UK kommen. | Was Sie über Vorteile und Risiken wissen sollten. | Welche Option sollten Sie also bevorzugen? | Ist dies kosteneffektiv? | Die Registrierung und Anmeldung einer Zweigniederlassung. | Erfordernisse bei der Registrierung eines Geschäftsitzes. | Bestimmungen, die ausländische Unternehmen im Allgemeinen betreffen. | Die Registrierung einer Zweigniederlassung in Nordirland. | Zweigniderlassungsanhang. | 

AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN IN DER UK. EINE EINFÜHRUNG.

Die Tatsache, dass eine ausländische Gesellschaft in Großbritannien geschäftlich tätig ist, bedeutet nicht automatisch, dass das Unternehmen bei Companies House (dem Handelsregister) registrieren muss. Jedoch verlangt der Companies Act 1985, von jedem ausländischen Unternehmen, das irgendeine Art von Firmensitz in Großbritannien aufbaut, an das Companies House bestimmte Dokumente zu liefern. Zu diesem Zweck ist ein “Firmensitz“ ein Gebäude, an dem es einen physischen oder erkennbaren Hinweis darauf gibt, dass das Unternehmen hier kontaktiert werden kann. Eine Auslandsgesellschaft muss auch registrieren, wenn sie gewöhnlich ihr Geschäft von einem bestimmten Ort in Großbritannien betreibt, auch wenn es dort kein physisches Zeichen der Verbindung des Unternehmens mit ihm gibt. Wir haben große Erfahrung sowohl in der Gründung als auch in der Gestaltung von Zweigniederlassungen und wir können Sie beraten, ob diese Art von Vehikel für Ihre Erfordernisse geeignet ist.

Bitte beachten Sie » Die Preise, die Sie für die bestellten Posten bezahlen müssen, sind auf der Webseite klar dargestellt. Alle Preise enthalten die Mehrwertsteuer, die zu zahlen ist, es sei denn, es ist anders angegeben. Es wird keinen Vertrag irgendeiner Art zwischen Ihnen und uns geben, bis wir von Ihnen die Bezahlung erhalten. Wir arbeiten als Ihr Vertreter bei der Eintragung der Gesellschaften und der elektronischen Einreichung der Companies House Formulare. Wir sind weder in der Lage zu garantieren, dass solch eine Einreichung für Companies House akzeptabel sein wird, noch gibt es irgendwelche vertraglichen Verpflichtungen für uns dies zu tun. Wenn Companies House die Eintragung oder eine andere elektronische Einreichung ablehnt, werden wir Ihrem Konto die volle Rückvergütung gutschreiben und der Vertrag zwischen uns wird für nichtig erklärt. Companies House bietet nicht die Möglichkeit der Rückgängigmachung der Eintragung von Gesellschaften oder der elektronischen Einreichung von Dokumenten an. Wir werden nicht in der Lage sein eine derartige Eingabe, in Ihrem Interesse, zu annullieren und werden Ihnen auch nicht irgendeine, von Ihnen getätigte Zahlung, gutschreiben können. Alle auf der Coddan Webseite (www.ukincorp.co.uk) gezeigten Preise sind in britischen Pfund.

Vergleichen Sie die Preise aller Arten von Gesellschaften:   Vollständige Gründung einer Britischen Gesellschaft? Ich möchte die Preise und Pakete Ihrer angebotenen Gesellschaften prüfen. 

Live Help » "Live Help" ist ein Echtzeit "Chat" Merkmal, das Ihnen ermöglicht mit einem Kundendienstberater, ohne einen Telefonanruf zu tätigen, zu kommunizieren. Sie bekommen die Antworten zu Ihren Fragen während Sie unsere Webseite benutzen. Das Drücken der "Live Help" Taste startet eine Online-Beratung mit einem unserer Vertreter. Live Help ist gegenwärtig während unserer normalen Geschäftszeiten verfügbar. Außerhalb der obigen Öffnungszeiten ist unser Geschäftszentrum geschlossen. Wenn Sie auf die Taste drücken, werden Sie ein E-Mail-Formular sehen, das Ihnen erlaubt uns eine Mail mit Ihren Fragen zu schicken. "Live Help" ist absolut gratis! Es gibt keine versteckten Gebühren. Wir bieten diese Dienstleistung als Hilfestellung für die Besucher unserer Webseite an.

Wir nehmen Anträge während unserer normalen Öffnungszeiten an. Wir bevorzugen die Bezahlung mit der Kreditkarte; wir akzeptieren VISA, MasterCard und Delta. Wir nehmen Bezahlungen in UK Pounds Sterling, US Dollars, Euros, Australian Dollars und Canadian Dollars entgegen. Sollten Sie uns anrufen und unsere Voicemail erreichen, hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Rufnummer so deutlich wie möglich, und wir werden Sie umgehend zurückrufen. 

Montag - freutag: 9:30 bis 17:30
Samstag: (unsere Büros sind geschlossen)
Sonntag: (unsere Büros sind geschlossen)
Feiertage: (unsere Büros sind an allen britischen Feiertagen geschlossen).

AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN IN ENGLAND, SCHOTTLAND UND WALES. DIE GRÜNDUNG EINER ZWEIGNIEDERLASSUNG ODER EINES NEUEN SITZES.

Viele Unternehmen, die in das Vereinigte Königreich expandieren wollen, haben aber aus vielen Gründen nicht die Absicht eine registrierte Gesellschaft im Vereinigten Königreich aufzubauen. Stattdessen kann es sein, dass sie eine Zweigniederlassung oder einen Firmensitz als Auslandsgesellschaft registrieren wollen. Einige Unternehmen erhalten Steuervergünstigungen und Entwicklungsbeihilfen der Regierung, wenn sie in ihrem Heimatland amtlich als AG eingetragen bleiben, obwohl sie versuchen ein Unternehmen im Vereinigten Königreich aufzubauen. Die Tatsache, dass eine ausländische Gesellschaft in Großbritannien geschäftlich tätig ist, bedeutet nicht automatisch, dass das Unternehmen bei Companies House (dem Handelsregister) registrieren muss. Jedoch verlangt der Companies Act 1985, von jedem ausländischen Unternehmen, das irgendeine Art von Firmensitz in Großbritannien aufbaut, an das Companies House bestimmte Dokumente zu liefern. Zu diesem Zweck ist ein “Firmensitz“ ein Gebäude, an dem es einen physischen oder erkennbaren Hinweis darauf gibt, dass das Unternehmen hier kontaktiert werden kann. Eine Auslandsgesellschaft muss auch registrieren, wenn sie gewöhnlich ihr Geschäft von einem bestimmten Ort in Großbritannien betreibt, auch wenn es dort kein physisches Zeichen der Verbindung des Unternehmens mit ihm gibt.

Lange bestand die Anforderung, dass “ausländische Unternehmen“, die einen “Firmensitz in Großbritannien“ aufbauen, bestimmte Registrierungsanforderungen beim Unternehmensregister, entweder in England und Wales oder in Schottland erfüllen müssen. Seit 1993 gibt es einen separaten Satz von Vorschriften, die angewendet werden, wenn ein ausländisches Unternehmen eine “Zweigniederlassung“ in Großbritannien (d.h. England, Wales und Schottland) errichtet.

Um deshalb zu bestimmen, welcher Satz an Regelungen auf ein ausländisches Unternehmen, das ein Unternehmen in Großbritannien aufbaut zur Anwendung kommt, ist es jetzt notwendig zu betrachten, ob das Unternehmen eine Zweigniederlassung oder einen Firmensitz aufgebaut hat. (Beachten Sie bitte, dass dort wo eine ausländische Gesellschaft irgendwie eine Präsenz aufgebaut hat, die weder eine Zweigniederlassung, noch ein Firmensitz ist, keine Registrierungserfordernisse angewendet werden).

Die Mehrheit der ausländischen Unternehmen in der UK wird mit Hilfe einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, entweder als private oder als Aktiengesellschaft, gegründet. Die meisten ausländischen Firmen registrieren Ihr Unternehmen in einem neuen Land durch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die als Zweigniederlassung auftritt. Anstatt eine komplett neue Gesellschaft in der UK gründen zu müssen, kann sich Ihr Unternehmen auch folgendermaßen präsentieren:

  1. Mit Hilfe einer Zweigniederlassung
  2. Mit Hilfe eines Geschäftssitzes
  3. Mit Hilfe einer Partnerschaft
  4. Mit Hilfe einer beschränkten Partnerschaft
  5. Mit Hilfe einer Partnerschaft mit beschränkter Haftung
  6. Mit Hilfe eines Gemeinschaftsunternehmens
  7. Mit Hilfe einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE)

Wo liegt der Unterschied zwischen einer Zweigniederlassung und einem Geschäftssitz?
Dieser Abschnitt stellt einen Überblick über die Registrierung und die dazugehörigen Anforderungen für alle Auslandsgesellschaften,die eine derartigen Firmensitz oder eine derartige Zweigniederlassung in Großbritannien aufbauen, zur Verfügung.

NB: Im März 1998 startete das Wirtschaftsministerium eine Überprüfung der Rahmenbedingungen des Unternehmensgesetzes mit der Absicht eine einfache, moderne und kosteneffektive Infrastruktur zur Ausführung geschäftlicher Aktivitäten zu entwickeln. Ein unabhängiger Lenkungsausschuss wurde gegründet, um die Handhabung der Überprüfung zu überwachen und dieser präsentierte, einem ausführlichen Beratungsprozess folgend, seinen Abschlussbericht am 26. Juli 2001. Die Vorschläge decken ein breites Spektrum von Gebieten ab, einschließlich Unternehmensrechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, Pflichten des Vorstands, Verpflichtungen kleiner Gesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung und institutionelle Regelungen. Eine der gemachten Empfehlungen ist das Gesetz über Auslandsgesellschaften zu vereinfachen, insbesondere die zwei sich überschneidenden Systeme durch einen einzigen Satz an Verfahren zu ersetzen und die Offenlegungsanforderungen zu aktualisieren. Das erste Weißbuch, das die Regierung als Ergebnis dieses Prozesses herausgebracht hat, befürwortet die Empfehlungen in Bezug auf ausländische Unternehmen, obwohl bisher, für die Erlassung der Gesetzgebung, kein Datum gesetzt wurde.
Was genau ist eine Zweigniederlassung?

Eine Zweigniederlassung ist ein Teil eines Unternehmens, der so organisiert ist, um im Namen eines Gesellschaft ein Unternehmen zu leiten; im Gegensatz dazu steht, ein Unternehmen zu betreiben, das lediglich ergänzend oder beiläufig für das Unternehmen als Ganzes ist. In anderen Worten ausgedrückt, wird eine Person in der Lage sein direkt mit einer Zweigniederlassung des ausländischen Unternehmens in Großbritannien zu handeln, eher als mit dem Unternehmen im Land der Gründung. Andere Arten von Handelsunternehmen (zum Beispiel Personengesellschaften und nicht eingetragene Gesellschaften) können in Großbritannien nicht als Zweigniederlassung registrieren.
Sie können diesen Link verwenden, um eine Zweigniederlassung zu gründen:  Gründen Sie eine Zweigniederlassung in der UK 
Was genau stellt ein Geschäftssitz dar?

Ein Firmensitz ist ein Gebäude, an dem es einen physischen oder erkennbaren Hinweis gibt, dass das Unternehmen dort kontaktiert werden kann oder ein bestimmter Ort, von dem aus die Gesellschaft gewöhnlich das Unternehmen leitet, auch wenn es dort kein physisches Zeichen der Verbindung des Unternehmens mit ihm gibt. Jedoch, wenn das an diesem Ort betriebene Unternehmen nur ergänzend oder beiläufig zum Unternehmen als Ganzes ist, läuft es nicht auf eine Zweigniederlassung hinaus. Diese Betätigungen können einen Einzelrechnerbetrieb, Lagerhaltung oder ein repräsentatives Büro einschließen. Beachten Sie bitte, wenn kein physischer Standort in Großbritannien vorhanden ist, ist keine Registrierung erforderlich. Zum Beispiel ist ein unabhängiger Vertreter, der das Unternehmen im Namen der Gesellschaft leitet, kein Firmensitz einer ausländischen Gesellschaft. Noch ist es ein gelegentlicher Ort wie ein Hotel, indem ein Vorstand während periodischer Besuche dieses Landes das Unternehmen leiten kann.
Sie können diesen Link verwenden, um einen Geschäftssitz zu gründen.   Gründen Sie Ihren Geschäftssitz in der UK 

WIE SIEHT ES MIT DEM RECHTLICHEN HINTERGRUND AUS?

Ausländische Gesellschaften, die ein Unternehmen in Großbritannien aufbauen, ohne es als GB Gesellschaft zu gründen, sind zur Zeit gefordert, genau angegebene Unternehmensinformationen an Companies House zu melden (z.B. Einzelheiten der Unternehmenssatzung, Vorstände, Adressen etc.). Diese Registrierungserfordernisse wurden konzipiert, um den Schutz Dritter in Großbritannien, die Geschäfte mit dem Unternehmen machen (und infolgedessen mit der ausländischen Gesellschaft) zu gewährleisten. Zum Beispiel sind Gläubiger und andere in der Lage Zugang zu Informationen über das Unternehmen, einschließlich der Buchhaltungsunterlagen, zu erhalten.

Das derzeitige Gesetz ist sehr komplex. Es gibt zwei Registrierungssysteme: eins basiert auf den Anforderungen der EU-Richtlinie über ausländische Gesellschaften (die 11. Unternehmensgesetzrichtlinie); und ein älteres vorher bestehendes System, das separat in Großbritannien entwickelt wurde. Der Vorschlag ist ein neues Einzelsystem einzuführen, das auf der EU-Richtlinie basiert und so eine bedeutende Vereinfachung der Registrierungserfordernisse zu erreichen.

Die Komplexität der derzeitigen Regeln macht die Einhaltung schwieriger, da ein Risiko besteht, dass ausländische Unternehmen unsicher sein werden, welches der zwei bestehenden Systeme sie einhalten sollen. Die Erhöhung der Klarheit und Zugänglichkeit der Regeln, kann deshalb die Einhaltung steigern. Es wird auch Companies House und anderen Regierungsbehörden ermöglichen effektiver die zu befolgenden Regeln bekannt zu geben.
Was die Aufmachung einer Zweigniederlassung rechtfertigt.

Viele ausländische Gesellschaften, die Chancen in Großbritannien suchen, bauen eine GB Gesellschaft auf und werden durch das Unternehmensgesetz im Vereinigten Königreich auf normale Weise abgedeckt. Jedoch kann manchmal eine ausländische Gesellschaft sich dazu entschließen ein Unternehmen in Großbritannien aufzubauen, ohne ein neues Unternehmen zu gründen. Es gibt derzeit ungefähr 7400 registrierte ausländische Unternehmen, die diesen Weg gewählt haben.

AUF WELCHE WEISE SIE ZU IHRER NIEDERLASSUNG IN DER UK KOMMEN.

Es wurden drei Optionen, zur Regulierung ausländischer Unternehmen, die einen Firmensitz in Großbritannien aufbauen, ohne ihn als GB Gesellschaft zu gründen, ermittelt:

Option 1 - ein Einzel- “Zweigniederlassungs-” Registrierungssystem, das auf dem bestehenden Konzept der “Zweigniederlassungen“ basiert und die Registrierungserfordernisse , die in der 11. Unternehmensgesetzrichtlinie dargelegt sind, einzuführen. (“Zweigniederlassung impliziert eine bedeutendere Präsenz als ein bloßer Firmensitz).

Option 2 - ein Einzel- “Firmensitz“ Registrierungssystem, das auf dem bestehenden Konzept des “Firmensitzes“ und den Registrierungserfordernissen, die in der 11. Unternehmensgesetzrichtlinie dargelegt sind, basiert, einzuführen (Ein “Firmensitz“ bedeutet einen festgelegten oder identifizierbaren Ort, an dem das Unternehmen geschäftlich tätig ist, was mehr als einen flüchtigen Charakter hat; wo es irgendein sichtbares Zeichen oder einen physischen Hinweis gibt, dass die Gesellschaft eine Verbindung mit dem bestimmten Gebäude hat. So umfasst ein “Firmensitz“ sowohl eine Zweigniederlassung als auch eine Präsenz, die weniger umfangreich als eine Zweigniederlassung ist).

Option 3 - das derzeitige duale Registrierungssystem zu erhalten: eins für “Zweigniederlassungen“ (welches die 11. Unternehmensgesetzrichtlinie implementiert); und eins für “Firmensitze“, welche nicht Zweigniederlassungen sind. Die Registrierungsanforderungen, nach den zwei Systemen, sind ähnlich, aber nicht identisch und aufgrund der Richtlinie muss, in Abhängigkeit von dem “Zweigniederlassungssystem“, etwas mehr an Information durch diese ausländischen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

WAS SIE ÜBER VORTEILE UND RISIKEN WISSEN SOLLTEN.

Option 1 - Die Einführung eines Einzelsystems, das auf dem bestehenden Konzept der Zweigniederlassungen basiert, würde das Registrierungssystem vereinfachen und mit der Richtlinie kompatibel sein. Ein Einzelregistrierungssystem würde das Erfordernis für ausländische Unternehmen beseitigen bei der anfänglichen Registrierung und anschließend bei der Frage, ob ihre Betätigungen hier auf eine Zweigniederlassung oder einen Firmensitz hinauslaufen, mit komplexen Fragen konfrontiert zu werden. Es würde auch das Erfordernis für die derzeitigen komplexen Übergangsbestimmungen beseitigen, die es ausländischen Unternehmen ermöglichen von einem System zu dem anderem umzusteigen. Gemäß dieser Option müssten nur die Gesellschaften, die Unternehmen, die als “Zweigniederlassungen“ betrachtet werden, registrieren. Dies würde den Umfang der ausländischen Gesellschaften, die Informationen bei Companies House registrieren müssten reduzieren – demnach müsste nur die beachtlichere Präsenz einer “Zweigniederlassung“ registriert werden. Dies würde die verfügbaren Informationen für Dritte, einschließlich des Finanzamtes, reduzieren.

Option 2 - Die Einführung eines Einzelsystems, das auf dem bestehenden Konzept des “Firmensitzes“ basiert und die in der Richtlinie dargestellten Registrierungserfordernisse würden das System vereinfachen und kompatibel mit der Richtlinie sein. Die anderen, im Paragraf 8 angegebenen Vorteile gelten ebenso für diese Option. Es gibt bereits einen bedeutenden Hauptteil der britischen Rechtsprechung, der behandelt was einen aufgebauten Firmensitz ausmacht und es ist klar, dass das Konzept der aufgebauten Firmensitze Zweigniederlassungen umfasst. Diese Option würde daher das System vereinfachen, ohne die Informationen, die öffentlich zugänglich sind, zu reduzieren, wie es unter Option 1 behandelt wurde. Es würde etwas die Anforderungen bezüglich der Einreichung für diese ausländischen Gesellschaften erhöhen, die derzeit unter das “Firmensitzsystem“ und nicht unter das “Zweigniederlassungssystem“ fallen.

Option 3 - Die Erhaltung des derzeitigen dualen Registrierungssystems würde nicht das Ziel der Vereinfachung der Regeln erfüllen. Ausländische Unternehmen würden weiterhin bei der anfänglichen Registrierung und danach, mit komplexen Fragen konfrontiert und die Regeln selbst würden komplexer. Übergangsbestimmungen würden weiterhin benötigt, um ausländischen Unternehmen den Übergang von einem System in ein anders zu ermöglichen.
Welche Option sollten Sie also bevorzugen?

Nur die Option 2 entspricht dem Ziel, das Gesetz auf eine einfache und effektive Art, kompatibel mit den EU-Erfordernissen, zu reformieren, während der bei Companies House veröffentlichte Informationsumfang über ausländische Unternehmen, die einen Firmensitz hier aufgebaut haben, bewahrt wird. Sie ist demnach die bevorzugte Wahl.

IST DIES KOSTENEFFEKTIV?

Das Wirtschaftsministerium hat zu einer Anzahl ausländischer Unternehmen, die derzeitig nach dem “Firmensitzsystem“ registriert sind, Fragebögen geschickt, um zu versuchen die Informationen über die Kosten und Vorteile der Vorschläge zu bestimmen. Unglücklicherweise konnten keine Informationen geliefert werden. Jedoch sollte bemerkt werden, dass diese Vorschläge in großem Umfang ausländische Gesellschaften, die zukünftig, ein Unternehmen in Großbritannien aufbauen wollen, beeinflussen werden.

Ausländische Gesellschaften, die mit einer Zweigniederlassung in Großbritannien bereits registriert sind, werden von den Vorschlägen unberührt sein, während diese, die derzeitig Gegenstand des “Firmensitzsystems“ sind, verpflichtet sein werden geringfügige zusätzliche Informationen Companies House offen zu legen. Jedoch in der ersten Zeit werden sie in der Lage sein die Buchhaltungsunterlagen, die ihr Herkunftsland von Ihnen fordert, vorzubereiten und zu veröffentlichen, anstelle eines zusätzlichen Satzes von Buchhaltungsunterlagen wie sie momentan gefordert werden. Für diese Auslandsgesellschaften wird es deshalb eine Ersparnis von Jahr zu Jahr sein nicht den zusätzlichen Satz von Buchhaltungsunterlagen vorbereiten zu müssen.

DIE REGISTRIERUNG UND ANMELDUNG EINER ZWEIGNIEDERLASSUNG.

Anfängliche Registrierung. Wenn ein ausländisches Unternehmen eine Zweigniederlassung in Großbritannien eröffnet, dann muss es seine Zweigniederlassung beim Unternehmensregister registrieren (entweder das Unternehmensregister für England und Wales oder das Unternehmensregister für Schottland, abhängig vom Standort der Zweigniederlassung (der “Registerführer“)). Innerhalb eines Monats, nach Eröffnung einer Zweigniederlassung, in einem Teil Großbritanniens, muss eine ausländische Gesellschaft das Folgende an den Registerführer liefern: ein ausgefülltes Formular BR1, das viele Einzelheiten über das Unternehmen und seine leitenden Angestellten enthält; eine beglaubigte Kopie der grundlegenden Dokumente des Unternehmens (zum Beispiel: die Statuten, die Gründungsurkunde, die Satzung, die Betriebsvereinbarung); eine Kopie des letzten Satzes des testierten Abschlusses, der nach dem Recht des Hauptsitzes der Muttergesellschaft veröffentlicht werden muss; und die derzeitige Registrierungsgebühr.

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United Kingdom Contact +44 (0) 207.637.3881

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Was Sie gemäß den neuen Regelungen einreichen sollten.
Irgendwelche Änderungen der ursprünglich eingereichten Informationen, muss dem Registerführer, innerhalb von 21 Tagen nach einer derartigen Änderung, mit den folgenden Formularen, mitgeteilt werden: Formular BR2 – Änderungen der grundlegenden Dokumente einer ausländischen Gesellschaft. Formular BR3 – Änderungen der Unternehmensangaben, einschließlich der Hauptsitzadresse, das Recht des Hauptsitzes der Muttergesellschaft, der Ort der Registrierung und das ausgegebene Aktienkapital der Gesellschaft. Formular BR4 – Änderungen des Vorstands oder Verwalters oder ihrer Angaben. Formular BR5 – Änderung der Angaben der Zweigniederlassung, einschließlich der Adresse und der Art des Unternehmens. Formular BR6 – Änderung der Person, die autorisiert ist die Klagezustellung anzunehmen oder das Unternehmen im Geschäft der Zweigniederlassung zu vertreten, oder ihre Angaben. Formular BR7 – Änderung der Zweigniederlassung entgegen den Angaben der grundlegenden Dokumente und Geschäftsbücher der Gesellschaft sind registriert. Formular 225 – Änderung des Bilanzstichtags einer Gesellschaft in Abhängigkeit der eingereichten Buchhaltungsunterlagen gemäß Paragraf 700 des Companies Act 1985.

Was mit der Zweigniderlassung beo Insolvenz der Firma passiert.
Wenn ein ausländisches Unternehmen mit einer Zweigniederlassung in Großbritannien, außerhalb Großbritanniens beendet wird, muss das dem Führer des Handelsregisters mitgeteilt werden. Die Art, wie die Beendigung vonstatten geht, bestimmt darüber, welches Formular benötigt wird.

Buchhaltung und Wirtschaftsprüfung der Zweigstelle.
Zweigniederlassungen von ausländischen Unternehmen, deren Recht des Hauptsitzes der Muttergesellschaft, die Veröffentlichung der Buchhaltungsunterlagen, die geprüft wurden, verlangt, müssen eine Kopie dieser Buchhaltungsunterlagen (zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung, falls erforderlich) nach der öffentlichen Offenlegung liefern. Dies trifft, auf alle Unternehmen der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sogar dort, wo ein Unternehmen als “klein“ klassifiziert ist und ihm erlaubt ist modifizierte Rechnungslegungsunterlagen zu liefern, sogar in dem Umfang nicht geprüft zu sein, zu.

Alle Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen, deren Recht des Hauptsitzes der Muttergesellschaft, nicht die Veröffentlichung der geprüften Buchhaltungsunterlagen verlangt, muss innerhalb von 13 Monaten vom Bilanzstichtag eines Unternehmens (das Datum eines jeden Jahres, an dem die Buchungsunterlagen aufgestellt werden müssen) Buchungsunterlagen an Companies House liefern, die Paragraf 700 des Companies Act 1985 (wie novelliert durch “Statutory Instrument 1990 No. 440) entsprechen. Derartige Buchhaltungsunterlagen sind als “Section 700 Accounts“ bekannt und müssen sich auf das Unternehmen und nicht lediglich auf die Zweigniederlassung beziehen. Wenn dies der erste Bilanzierungszeitraum des ausländischen Unternehmens ist und der Zeitraum länger als 12 Monate ist, müssen die Paragraf 700 Buchhaltungsunterlagen innerhalb von 13 Monaten des ersten Jahrestages des Aufbaudatums einer Zweigniederlassung in Großbritannien eingereicht werden.Die Paragraf 700 Buchhaltungsunterlagen bestehen mindestens aus einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Mindestanhang zur Bilanz. Kein Vorstands- oder Wirtschaftsprüferbericht wird verlangt, noch werden Angaben zu den Vergütungen der Vorstände oder der Pensionsbeiträge verlangt. Eine Einreichgebühr ist zur Einreichung jedes Satzes von Buchhaltungsunterlagen zu zahlen.

Kredit- und Finanzanträge.
Es gibt besondere Regeln, die die Anforderungen bezüglich der Einreichung für Zweigniederlassungen von Kredit- und Finanzinstitutionen regeln. Jedoch sind in der Praxis die Erfordernisse ähnlich denen der ausländischen Unternehmen und nur in irgendwelchen sehr seltenen Fällen werden die Erfordernisse der Offenlegung der Unternehmensbilanzierung unterschiedlich sein.

DIE REGISTRIERUNG UND OFFENLEGUNG DES GESCHÄFTSSITZES. DIE ERFORDERNISSE.

Registrierung. Innerhalb eines Monats nach Aufbau eines Firmensitzes in Großbritannien, muss das Folgende an den Registerführer geliefert werden: Ausgefülltes Formular 691 (enthält viele Angaben über das Unternehmen und seine leitenden Angestellten); eine beglaubigte Kopie (der grundlegenden Dokumente eines Unternehmens (z.B. Gründungsurkunde, Satzung, Betriebsvereinbarung)); und die derzeitige Registrierungsgebühr.

Einreichungserfordernisse hinsichtlich der Neuerungen. Formular 692 (1) (a) – Änderungen der grundlegenden Dokumente einer ausländischen Gesellschaft. Formular 692 (1) (b) – Änderungen der Vorstände oder Verwalter oder ihrer näheren Angaben. Formular 692 (1) (c) – Änderungen, der Person, die autorisiert ist im Namen der ausländischen Gesellschaft die Klagezustellung anzunehmen, oder ihrer Angaben. Formular 692 (2) – Änderung des Unternehmensnamens einer ausländischen Gesellschaft. Formular 225 – Änderung des Bilanzstichtags eines ausländischen Unternehmens.

Isle of Man und Channel Island Gesellschaften. Derartige Gesellschaften, die einen Firmensitz in Großbritannien aufbauen, müssen auch einen Jahresbericht beim Registerführer einreichen.

BESTIMMUNGEN, DIE AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN IM ALLGEMEINEN BETREFFEN.

Der Name der Zweigniederlassung oder des Geschäftssitzes.
Die Gesellschaft muss anfänglich in ihrem Unternehmensnamen registriert sein, aber danach wird sie Gegenstand der gleichen Beschränkungen, bezüglich der Unternehmensnamen, wie britische Unternehmen. Kurz zusammengefasst heißt das, dass ein Name nicht zulässig ist, wenn er gleich einem bereits im Register existierenden Namen ist oder wenn er heikle Worte oder Ausdrücke enthält, die nicht gerechtfertigt werden können.

Wenn der Namen nicht zulässig ist, wird der “Secretary of State“ die Gesellschaft anweisen einen zulässigen Unternehmensnamen zum Gebrauch in Großbritannien anzunehmen. Die Anweisung wird eine Frist bestimmen, in der das Unternehmen die Namensänderung registrieren muss. Die Gesellschaft wird nicht in der Lage sein das Unternehmen in Großbritannien in ihrem Unternehmensnamen zu führen, wenn die in der Mitteilung festgestellte Frist abgelaufen ist.

Was sind beglaubigte Kopien von Dokumenten? Grundlegende Dokumente und Buchhaltungsunterlagen müssen in ihrer ursprünglichen Sprache sein; aber Dokumente, die nicht in Englisch sind, müssen von einer beglaubigten englischen Übersetzung begleitet sein. Die Beglaubigung der Satzung muss in dem Gründungsland gemacht werden. Angaben über die Beglaubigungsmethoden werden im Anhang zu den relevanten Formularen gegeben.

Was sind Belastungen einer Gesellschaft?
In Kürze dargestellt sind die Anforderungen, dass alle ausländischen Unternehmen, die eine Zweigniederlassung oder einen Firmensitz registriert haben, die ein Grundpfandrecht oder eine Belastung in Großbritannien erzeugen, die Belastung beim Handelsregister registrieren müssen. Um eine Belastung zu registrieren, muss das geeignete Formular zum Führer des Handelsregisters, innerhalb von 21 Tagen nach dem Eröffnungsdatum der Belastung, geschickt werden. Darüber hinaus muss eine ausländische Gesellschaft in ihrer Zweigniederlassung oder ihrem Hauptfirmensitz in England und Wales und/oder (wie es auch der Fall sein kann) Schottland, ein Register der Belastungen führen. Das Register und Kopien der Belastungen sind zur öffentlichen Einsichtnahme offen.

NB: Belastungen müssen auch zur Registrierung von ausländischen Gesellschaften, die keine registrierte Zweigniederlassung oder Firmensitz in Großbritannien haben, vorgelegt werden, da derartige Belastungen Gegenstand der “Slavenburg“ Entscheidung sind. Obwohl es unwahrscheinlich ist, dass der Registrator die Belastung ohne vorherige Registrierung der ausländischen Gesellschaft entweder als Zweigniederlassung oder als Firmensitz, registriert, verhindert die Abgabe der Angaben, dass die Belastung gegen irgendeinen Gläubiger ungültig gemacht wird.

Öffentliche Publikationen.
Die ausländische Gesellschaft muss an jedem Platz, an dem sie einen Firmensitz aufbaut, auf allen Rechnungsköpfen und dem Briefpapier und in allen Bekanntmachungen und anderen öffentlichen Publikationen, ihren Namen, das Land, in dem sie gegründet wurde und wo die Haftungsbeschränkung ihrer Mitglieder beschränkt ist, deutlich erkennbar sein. Wenn ausländische Unternehmen wählen, die Angaben irgendeines Vorstands auf dem Briefkopf oder dem Briefpapier anzugeben, müssen sie die gleichen Angaben von allen Vorständen angeben.

Wenn es unter einem anderen Namen, als seinem vollständigen Unternehmensnamen, tätig ist, muss es, um denen, die mit einem derartigen Unternehmen Handel treiben, die Identität der Eigentümer zu ermöglichen, den aktuellen Unternehmensnamen der ausländischen Gesellschaft und seine Unternehmens- oder andere Adresse in Großbritannien, an die Dokumente zugestellt werden können, an seinem Gebäude und auf dem Unternehmensbriefpapier dargestellt haben und diese Information muss auch auf Anfrage jedem Kunden oder Lieferanten zur Verfügung gestellt werden.

Wie in dem Fall der Registrierung des Unternehmensnamens ist die Zustimmung des “Secretary of State“ erforderlich, wenn ein Unternehmensname bestimmte Wörter oder Ausdrücke enthält, die in der gesetzlichen Regulierung, die durch das Parlament gebilligt wurde, dargestellt ist oder wenn der Name den Eindruck vermittelt, dass das Unternehmen mit der Regierung oder einer lokalen Behörde verbunden ist.

Zusätzlich zu derartigen allgemeinen Publizitätserfordernissen, muss eine Zweigniederlassung die folgenden Angaben auf dem gesamten Briefpapier und den Bestellformularen, die benutzt werden, um das Geschäft der Zweigniederlassung zu betreiben, angeben: Ort der Registrierung; Registrierte Nummer. Wenn das Unternehmen nicht aus einem EU-Land stammt, aber es im Land der Gründung registriert ist: die Identität der Registratur, in der das Unternehmen, im Land der Gründung, registriert ist; seine registrierte Nummer in seinem Land der Gründung. Wenn das Unternehmen nicht aus einem EU-Land stammt: die Rechtsform des Unternehmens; der Ort seines Hauptsitzes und falls zutreffend, die Tatsache, dass es beendet wurde.

Was ist, wenn die betrieblichen Tätigkeiten in Großbritannien zunehmen oder abnehmen?
Wenn die betrieblichen Tätigkeiten einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die einen Firmensitz registriert in dem Umfang sich verändern, dass sie jetzt zur Zweigniederlassung befähigt ist, muss sie als eine derartige registrieren, indem sie ein ausgefülltes Formular BR1 mit der Registrierungsgebühr an den Registrator liefert. In derartigen Fällen, wenn die vorher beim Registrator eingereichten Informationen aktuell sind, werden Kopien der grundlegenden Dokumente und Angaben zum Vorstand nicht benötigt.

Ähnlich ist es, wenn eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens in dem Umfang sich verändert, dass es nur noch als Firmensitz befähigt ist, dann muss es als derartiges wiederregistrieren, indem es ein ausgefülltes Formular 691 zusammen mit der Registrierungsgebühr liefert. Wenn die vorher beim Registrator eingereichten Informationen aktuell sind, werden Kopien der grundlegenden Dokumente und Angaben zum Vorstand nicht benötigt.

Bei Umwandlung einer Zweigniederlassung in einen Firmensitz, muss jede Niederlassung in irgendeinem Teil des Vereinigten Königreichs, zum Beispiel Nordirland, die nach der ursprünglichen Registrierung der Zweigniederlassung eingeschlossen ist, als Firmensitz registriert sein.

Ein Unternehmen kann nicht zur gleichen Zeit im Vereinigten Königreich sowohl eine Registrierung eines Firmensitzes als auch eine Registrierung einer Zweigniederlassung haben. Eine Registrierung einer Zweigniederlassung hat Vorrang vor einer Registrierung eines Firmensitzes, die beendet werden muss.

Was passiert, wenn ein Unternehmen seine betrieblichen Tätigkeiten einstellt?
Wenn ein Unternehmen einen Firmensitz oder eine Zweigniederlassung in Großbritannien schließt, muss es dies bekannt geben, indem es einen durch einen leitenden Angestellten oder eine autorisierte Person des Unternehmens unterschriebenen Brief zu dem Registrator schickt. Alle Verpflichtungen des Unternehmens die Dokumente an den Registrator zu liefern hören von dem Eingangsdatum der Bekanntmachung an auf. Wenn ein Unternehmen seine einzige Zweigniederlassung in Großbritannien schließt, dann wird die Unternehmensaufzeichnung geschlossen werden. Wenn es nicht die einzige Zweigniederlassung ist, aber ursprünglich die Hauptniederlassung war, dann muss Formular BR7 geliefert werden, um den Registrator über die Zweigniederlassung, bei der die grundlegenden Dokumente gehalten werden, zu benachrichtigen.

DIE REGISTRIERUNG EINER ZWEIGNIEDERLASSUNG IN NORDIRLAND.

Nordirland (das zum Vereinigten Königreich gehört, aber nicht zu Großbritannien) hat seine eigene Unternehmensgesetzgebung.